Was ist die Besonderheit eines Fachanwaltes?

 

 

Der gesetzlich geschützte Titel des Fachanwaltes ist mit dem Titel des Facharztes vergeichbar.

 

Die Fachanwaltsordnung verlangt für die Berechtigung zur Führung des Titels Fachanwakt , dass es sich zwingend um  Personen mit einer Zulassung als Rechtsanwalt handeln muss, die 

a) besondere theoretische Kenntnisse und 

b) besondere praktische Erfahrungen

im betreffenden Rechtsgebiet vorweisen müssen, die erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Dazu muss der Rechtsanwalt folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • eine dreijährige anwaltliche Zulassung und Tätigkeit  (innerhalb der letzten sechs Jahre vor Beantragung),
  • den Besuch theoretischer Fachanwalts-Lehrgänge von mindestens 120 Stunden (in den meisten Gebieten sind es 120 Stunden, im Steuerrecht sogar 160 Stunden und im Insolvenzrecht 180 Stunden), der höchstens vier Jahre vor dem Antrag zurückliegen darf,
  • durch die selbstständige Bearbeitung einer bestimmten Anzahl von Fällen im betreffenden Rechtsgebiet nachgewiesene praktische Erfahrung innerhalb der letzten drei Jahre (im Arbeitsrecht 100 Mandate, im Familienrecht 120),
  • außerdem muss zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen ein Fachgespräch mit dem zur Verleihung zuständigen Ausschuss geführt werden, 
  • sowie eine ständige Fortbildung (mindestens 15 Zeitstunden pro Jahr) oder jährliche Publikationen im betreffenden Rechtsgebiet nachgewiesen werden.